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Bootswesen bei der DLRG im Bezirk Westerwald-Taunus

Referat Boot

Da die Einsätze der DLRG oft am, auf und im Wasser stattfinden, gehören Boote zur Grundausstattung der Einsatzkräfte.  

Es gibt viele unterschiedliche Bootstypen, auf die hier nicht weiter eingegangen werden soll.  

Die DIN 14961 unterscheidet zwischen verschiedenen Bootsarten, wobei im Bezirk Westerwald-Taunus zumeist Boote des Typs Rettungsboot 1 bzw. 2 (RTB 1 bzw. 2) oder Schlauchboote (IRB) zum Einsatz kommen. Die Boote im Bezirk sind mit einem Außenbordmotor ausgestattet, der entweder direkt (Pinnensteuerung) oder über einen Steuerstand gesteuert wird. Die Boote müssen nach den Richtlinien der DLRG gekennzeichnet sein und natürlich den Richtlinien der jeweiligen Schifffahrtsverordnung (z.B. bzgl. Beleuchtung) entsprechen.  

Um ein Boot der DLRG führen zu dürfen, muss man im Besitz eines gültigen DLRG Bootsführerscheins für das jeweilige Einsatzgebiet (Binnengewässer (DLRG BoFÜ A) oder Küstengewässer (DLRG BoFÜ B)) sein. Die Ausbildung findet auf Landesebene, dem Bezirk und in den Ortsgruppen statt. Zusätzlich zur Ausbildung nach den Richtlinien des DMYV (Deutscher Motoryachtverband) sind einsatzspezifische Inhalte Teil der Ausbildung.  

Auf Antrag wird, nach der bestandenen Prüfung zum DLRG Bootsführer, der zivile Sportbootführerschein Binnen durch den DMYV ausgestellt.  

 

    Auf den Motorrettungsbooten der DLRG werden Ausrüstungsgegenstände vorgehalten, die der Rettung verunfallter Personen oder der Sachbergung dienen.

    Beispiele dafür sind:

    • Verbandkasten/Notfallausrüstung
    • Arbeitsleinen
    • Funkausrüstung
    • Markierungsbojen
    • Sonargerät
    • Leiter für die Bordwand
    • Spineboard

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