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Prüfung der Frequenznutzung durch die Bundesnetzagentur

Ziel dieser Prüfungen / Überwachung ist die Sicherstellung der störungsfreien und effizienten Frequenznutzung. Die Außenstellen der Bundesnetzagentur (früher RegTP) sind zu jeder Zeit berechtigt, die in den Frequenzzuteilungsurkunden enthaltenen Angaben und Nutzungsparameter zu prüfen. Die Prüfungen umfassen einen messtechnischen und einen Verwaltungsanteil. Sie erfolgen auf der Grundlage des § 64 TKG in Verbindung mit der Frequenzzuteilung nach § 55 TKG bzw. der Genehmigung nach §2 Abs. 1 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen (FAG) in Verbindung mit § 150 Abs. 3 TKG. Zu diesen Prüfungen ist die Frequenzzuteilungsurkunde bereitzuhalten, es empfiehlt sich, die Funkanlagen regelmäßig warten und ggf. instand setzen zu lassen.

Die technische Prüfung bezieht sich auf:

  • die Frequenz(en) der Funkanlagen
     
  • die Sendeleistung der Funkanlagen
  • den Standort / Antennenhöhe (bei Feststationen) der Funkanlagen

Im Verwaltungsanteil werden die formalen Angaben geprüft, dazu gehören:

  • Angaben zum Zuteilungsinhaber
     
  • die Anzahl und Art der betriebenen Funkanlagen

Nach der Frequenzgebührenverordnung werden Gebühren für Maßnahmen auf Grund von Verstößen gegen das TKG  oder die darauf beruhenden Rechtsverordnungen erhoben.

Unabhängig von der Gebührenpflicht kann ein Verstoß gegen das TKG – bei schuldhaftem Handeln mit einem Bußgeld geahndet werden.

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