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Häufig gestellte Fragen zum DLRG Betriebsfunk

  1. Wer erteilt die Genehmigung zum Betrieb von Fernmeldeanlagen?
    Die Bundesnetzagentur (BnetzA)
     
  2. Wie lautet der Funkrufname der DLRG im Betriebfunk?
    Adler
     
  3. Der Kanal 1 ist bei Betriebfunkgeräten der DLRG auf folgende Frequenz eingestellt?
    155,91 MHz
     
  4. Welches Modulationsart wird in den Betriebsfunkgeräten der DLRG verwendet?
    Die Frequenzmodulation (FM)
     
  5. Welche der aufgeführten Sendeleistungen ist die maximal Zulässige für den Betrieb eines Handfunkgerätes im Betriebsfunk der DLRG?
    2,5 Watt
     
  6. Wer erstellt die Frequenzzuteilungsurkunden für den Betrieb von Betriebsfunk – Fernmeldeanlagen der DLRG?
    Die Bundesnetzagentur
     
  7. Dieser Anruf ist richtig?
    Adler Westerwald 1/94 von Adler Westerwald 1/19-1 kommen.
     
  8. Was ist bei abgebrochener oder nicht angeschlossener Antenne zu  tun?
    Keinesfalls senden, da das Gerät beschädigt werden kann
     
  9. Welches Meterband wird im DLRG - Betriebsfunk verwendet?
    2 Meter
     
  10. Wer überprüft die Funkanlagen der DLRG auf Einhaltung der genehmigten technischen Merkmale?
    Die Bundesnetzagentur
     
  11. Was bewirkt das Ausschalten der Rauschsperre?
    Schwache Signale werden im Rauschen hörbar
     
  12. Die Sprechfunkunterweisung der DLRG berechtigt zum Funken?
    Im DLRG – Betriebsfunk
     
  13. Die Reichweite des Mobilfunkgerätes (Betriebsfunk, Sendeleistung 6 Watt) unseres MRBs ist für unser Einsatzgebiet zu gering. Darf ich bei professionellem Einbau die Sendeleistung mit einem Booster erhöhen?
    Nein, die maximale Sendeleistung für Mobilfunkstationen beträgt 6 Watt
     
  14. Welche Aussage zu den Frequenzzuteilungen für DLRG Betriebsfunk- anlagen ist richtig?
    Die Frequenzzuteilung erfolgt gemäß § 55 TKG
    (Telekommunikationsgesetz)

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